Am 14. April 2019 erschien im Meininger Tageblatt ein Artikel unter der Überschrift “Wanderhütte soll kein Fahrziel werden“. Inhaltlich handelt er von der Problematik des Fahrtrechts zur Bakuninhütte und greift eine Abstimmung hierzu im Meininger Bauausschuss auf. Problematisierend dem Vereinsanliegen entgegen gestellt wurde ein per Foto dokumentiertes Ereignis, das belegt, dass (vereinsfremde) Personen mit mehreren PKW’s bis auf das Vereinsgrundstück gefahren waren, vermutlich, um dort ein paar schöne Stunden im Grünen zu verbringen. Im Folgenden beleuchten wir die Hintergründe aus Vereinssicht.

Unser Verein handelt im Sinne öffentlichen Interesses

Besondere Orte im Außenbereich bedürfen besonderer Genehmigungen, um zu funktionieren. Die Bakuninhütte ist spätestens seit dem ihr 2015 zugesprochenen Status als Kulturdenkmal ein solcher besonderer Ort. Aus der denkmalpflegerischen Verantwortung ergibt sich für uns die gegenwärtige Notwendigkeit, eine hinreichende Zugänglichkeit des Objektes für das Publikum und eine entsprechende Belebung zu gewährleisten. Um dieser Verantwortung nachkommen zu können, sehen wir es als unabdingbar, die Legalisierung einer (temporären) Schlafnutzung des Gebäudes zu erreichen. Ohne dieses Recht sehen wir keine Basis für ein fundiertes und dauerhaftes Wirken im Sinne der erwünschten Kulturarbeit. Die Initiative zur angemessenen Nutzbarkeit der Bakuninhütte verdient und bedarf der Unterstützung aller gesellschaftlichen und verwaltungsrechtlichen Kräfte, wie es im §1 des Landesdenkmalschutzgesetzes festgeschrieben ist. Zudem ist nach §7 die Pflicht für Denkmaleigentümer, wie unseren Verein, zum Erhalt eines Kulturdenkmals nur dann zumutbar, wenn die Kosten der Erhaltung durch den Gebrauchswert der Hütte aufgewogen werden können. Monumentale Denkmale hingegen, wie das Brahms-Denkmal oder die Ruine Donopskuppe, brauchen lediglich ab und an eine Restaurierung und sollten öffentlich zugänglich sein. Aber Kulturdenkmale, insbesondere wenn es sich um Gebäude des Kulturlebens handelt, brauchen eine Nutzung, die sich im besten Falle an ihrer „ursprünglichen Zweckbestimmung“ anlehnt, um so einen Gebrauchswert zu haben. Bestes Beispiel hierfür ist das nun wiedereröffnete Meininger Volkshaus. Ein Kulturdenkmal benötigt eine Kulturnutzung, um zu funktionieren. Damit die langjährige Vereinsarbeit für die Bakuninhütte nicht umsonst war und, um dem gesetzlichen Auftrag im Sinne der Denkmalpflege nachzukommen, muss endlich der Rechtsrahmen geschaffen werden, der eine angemessene Nutzung der Hütte ermöglicht. Dies meint sowohl eine Nutzung als Wanderhütte und als ökologische sowie historische Bildungsstätte, wie auch die Möglichkeit temporärer Übernachtungen, zumindest für Vereinsmitglieder.
Üblicherweise müssen sich Denkmalbehörden mit Nutzern herum ärgern, für die die Denkmaleigenschaft nur eine Last ist. Oder sie haben Schwierigkeiten überhaupt Nutzer zu finden. An der Bakuninhütte verhält es sich ganz anders: Denn die jahrelange Vereinsarbeit wurde dem Anliegen des Denkmalschutzes bereits gerecht, als das Gebäude noch nicht einmal seinen Status als Kulturdenkmal hatte.

Ein sanfter Naturkontakt ist nötig

Seit unserer Übernahme des Grundstücks ist der vereinsverursachte Verkehr auf das Nötigste begrenzt: LKWs transportieren die Baumaterialien oder ein temporäres Toilettenhäuschen und PKWs übernehmen die Versorgungsfahrten beispielsweise für Trinkwasser. Szenen wie jene, die am letzten Samstag im März aufgenommen wurde (MT vom 18.04.), billigt unser Verein schon wegen der eigenen ökologischen Ausrichtung nicht.
Dass es immer wieder zu unerwünschtem PKW-Verkehr in nicht öffentlich befahrbaren Naturgebieten kommt, hat seine grundlegende Ursache unserer Meinung nach im fehlenden Bewusstsein für ein verträgliches und nachhaltiges Verhältnis zwischen Natur und Mensch. Genau dieses Bewusstsein zu schaffen, ist eines der expliziten Ziele unseres Vereins. Um dies zu erreichen, halten wir Bildungsarbeit allerdings für zielführender als Verbote. Denn eine zu starke Abschottung von Mensch und Natur kann dieses Bewusstsein nicht erzeugen. Dafür braucht es die praktische Berührung mit der Natur; im besten Fall eingebettet in ein natur- und umweltpädagogisches Konzept. Im Idealfall gäbe es ein ganzes Netz an Umwelt-Lernorten. Die Bakuninhütte kann ein solcher Ort sein, wenn man uns nur lässt. Die Zusammenarbeit mit dem BUND (Stichwort „Wilder Samstag“) und nun auch unsere Assoziation mit den NaturFreunden Deutschlands geht genau in diese Richtung eines sanften, nachhaltigen Tourismus.
Wer jedoch motiviert ist, mit PKW oder auch anderen geländetauglichen Fahrzeugen durch den Wald zu rasen, wird wohl auch einen Weg finden. Dieses Problem lässt sich weder durch die bestehenden noch durch zusätzliche Absperrmaßnahmen oder Kontrollen gänzlich verhindern. Gleichwohl werden wir dieses Anliegen auch weiterhin unterstützen. Für solchen Missbrauch verantwortlich gemacht werden können wir jedoch nicht.

Keine Intensivierung von Fahrten zur Bakuninhütte

Unser Verein teilt das Ziel, unnötige Fahrten zur Bakuninhütte zu verhindern. Dafür beschränken wir einerseits unsere eigenen Fahrten auf das Nötigste und versuchen andererseits den Wander- und Freizeitverkehr im Gebiet der Hohen Maas in sinnvolle und naturverträgliche Bahnen zu lenken. So werden beispielsweise die bereits existierenden Forstschranken an den Zufahrten von uns verschlossen, sofern sie offenstehen, und Beschädigungen an den Schranken der Stadtverwaltung mitgeteilt. Unsere Gäste verweisen wir seit jeher auf die fußläufige Anbindung zur Bakuninhütte, über die Kontaktangaben auf unserer Website oder Veranstaltungsankündigungen. Obendrein unterstützen wir den zuständigen Forst bei der Kontrolle der sachgemäßen Wegebenutzung. Zudem entsorgt unser Verein seit Jahren weit mehr Müll und Schrott als durch uns selbst und unsere Gäste anfällt, natürlich auf eigene Kosten. Das reicht vom Stacheldraht der Bereitschaftspolizei bis zur Silvestersektflasche. Durch die Wiederbelebung des Ortes durch diverse Vereinsaktivitäten fällt sicherlich mehr Müll an als zuvor, es liegt jedoch augenscheinlich weniger Müll im Gelände. Wir sind davon überzeugt, schon jetzt als ein ordnender Faktor an der Hohen Maas zu wirken. Mit einem klaren rechtlichen Rahmen ließe sich dies ausbauen und verstetigen, denn je öfter Vereinsmitglieder vor Ort sind, desto nachhaltiger kann auch der unerwünschte Verkehr durch den Wald verhindert werden.

Das Grundstück muss erschlossen werden

Bei den aktuellen (7. Mai) und jüngst vergangenen Abstimmungen (September/Oktober 2018) in Bauausschuss und Stadtrat geht es tatsächlich also nicht um eine praktische Erweiterung der Wegenutzung zur Bakuninhütte. Das kann leicht missverstanden werden. Stattdessen geht es um die formal-juristischen Erfordernisse (Grunddienstbarkeit, Fahrrecht) für das Erteilen der von uns benötigten Nutzungsgenehmigung durch die Untere Baubehörde des Kreises, also um die bauplanungsrechtliche Erschließung der Bakuninhütte. Nur um diesen juristischen Anforderungen zu genügen, ist es erforderlich die im Herbst getroffenen Beschlüsse nun erneut und etwas erweitert zu beschließen. An der praktischen Benutzung von Waldwegen ändert sich hierdurch jedoch gar nichts. Denn wie seit vielen Jahren werden wir unsere ohnehin sehr wenigen Versorgungsfahrten auch weiterhin über die privatrechtlich vereinbarte Zufahrt über den sogenannten Rohrer Grenzweg ausüben.
Das bei der Stadt Meiningen ersuchte Fahrtrecht bedient lediglich juristische Belange. Seit 2006 versuchen wir für unsere ehrenamtliche und gemeinnützige Vereinsarbeit einen rechtlich sauberen Rahmen zu schaffen. Seither hatten wir in drei Anläufen versucht, über einen Bauantrag eine Absicherung unserer Nutzung zu erreichen – leider vergeblich. Immer wieder stießen wir dabei auf rechtliche Hürden oder politische Vorbehalte gegenüber dem Thema, welches mit der Bakuninhütte nun erstmals unter Denkmalschutz gestellt wurde: Anarchismus.1 Seit der Vergleichsvereinbarung vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht im Jahr 2011, ist es uns zum Glück nicht mehr verboten unser eigenes Gebäude zu betreten. Damals wurde sogar der Teilabriss des Gebäudes durch das Landratsamt gefordert. Seither hat sich unsere Situation kaum verbessert. Noch immer schweben wir mit unserer aktuellen Nutzung in einem rechtlichen Graubereich. Das empfinden wir als eine unsägliche Zumutung in Anbetracht der Verdienste unserer langjährigen Vereinsarbeit. Immer wieder waren wir gezwungen, unsere Anträge zurückzuziehen und weitere Bedingungen zu erfüllen, bevor wir einen neuen Antrag stellen konnten. Die Rechtskosten, die unserem Verein dadurch entstanden, überwiegen mittlerweile sogar die Ausgaben für die Dachneueindeckung. Diese Kosten verzögern bis heute nicht nur die Instandsetzungsmaßnahmen zur Bewahrung der Bausubstanz, sie verunmöglichen auch eine denkmalgerechte Nutzung. Gleichzeitig steigt allmählich das öffentliche Interesse an diesem besonderen Ort regionaler Industriekultur, was den Bedarf an Rechtssicherheit weiter erhöht. Schließlich lässt es sich an auswärtige Wandergruppen schlecht vermitteln, dass wir nicht einmal funktionierende Sanitäranlagen haben.
Vor dem Hintergrund dieses äußerst schwierigen und kräftezehrenden verwaltungs- und baurechtlichen Procedere wurde das Nutzungskonzept des Vereins zunehmend präzisiert und auch hinsichtlich des Nutzungsumfangs reduziert. Was jedoch über alle Jahre konstant blieb, ist die Begrenzung auf eine nur temporäre und saisonale Nutzung. Niemals ging es uns um einen öffentlichen und zeitlich unbegrenzt befahrbaren Weg.
Vermutlich hätte nicht nur diese erneute Abstimmung, sondern auch viele unserer bisherigen Mühen erspart bleiben können, wenn alle notwendig Beteiligten eine lösungsorientierte Kommunikations- und Handlungsbereitschaft an den Tag gelegt hätten.

Unser Verein steht für weiterführende Gespräche immer bereit und trägt mit seinem Angebot sicherlich dazu bei, die südthüringische Kulturlandschaft bekannter und aus manchem Tagesgast einen Übernachtungsgast zu machen.

[1] Die Deutsche Gesellschaft für Soziologie veranstaltet im kommenden August am Institut für Soziologie der Friedrich Schiller Universität Jena einen Wissenschafts-Workshop mit dem Titel „Give the Anarchist a Theory!“.

(Der Vorstand des Kreises der Wander- und Naturfreunde Meiningen e.V. )

Veröffentlicht am 5. Mai. 2019, zuletzt aktualisiert am 12. März 2021.

 

Siehe zum Thema auch die folgenden Artikel:

  • “Kein Fahrtrecht ist auch keine Lösung”, Meininger Tageblatt vom 3. Mai 2019, S. 8.
  • “Zufahrt mit Einschränkungen genehmigt”, Meininger Tageblatt vom 19. Oktober 2018, S. 7.
  • “Gewährt die Stadt ein Fahrrecht zur Bakuninhütte?”, Meininger Tageblatt vom 21. September 2018, S. 7.