Am 18. April 2011 erschien ein Artikel zum Ausgang des Rechtsstreites um die Bakuninhütte im “Freien Wort”.

Meiningen – Der Meininger Verein der Wander- und Naturfreunde darf die Bakunin-Hütte auf der Hohen Maaß, unweit der Kreisstadt, wieder betreten. Die Bauverwaltung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen stimmte vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht einem entsprechenden Vergleich zu und hob damit ihr striktes Nutzungsverbot nach über anderthalbjährigem Rechtsstreit wieder auf.

Im Oktober 2009 hatte die Bauaufsicht für das mehrfach umgebaute Häuschen ein absolutes Nutzungsverbot verhängt. Die drakonische Entscheidung wurde auch mit der Sorge vor größeren Bauarbeiten im Außenbereich der Stadt begründet. Die Hütte habe sich nicht zu einer Wallfahrtsstätte entwickeln sollen, sagt Uwe Kirchner, Pressesprecher des Landratsamtes in Meiningen.
Die Bakunin-Hütte nämlich stellt ein einmaliges Zeugnis der anarchistischen Arbeiterbewegung der 1920er Jahre dar und ist nach einem ihrer Vordenker benannt. Der russische Revolutionär Michail Alexandrowitsch Bakunin war auf der internationalen Bühne einst der wichtigste Gegenspieler von Karl Marx. Die Käufer der Hütte fühlen sich dem Andenken an diesen Teil der Arbeiterbewegung verpflichtet und wollen das Gebäude auch als Denkmal erhalten.
Kurz nach dem Kauf im Jahr 2005 hat der Verein bei einigen Arbeitseinsätzen nach eigenen Angaben das Dach und die Regenrinnen geflickt und marode Deckenbalken ausgetauscht. Was der Verein als reine Erhaltungsarbeiten sah, die dem Amt nicht angezeigt werden müssen, wurde von der Baubehörde als genehmigungspflichtig angesehen – und letztendlich mit dem absoluten Nutzungsverbot bestraft. Den Wanderfreunden wurde sogar das bloße Betreten der Hütte untersagt.
Der Landkreis hatte sogar das ganze Gebäude für “formell als auch materiell illegal” erklärt. Die Hütte dürfte es eigentlich gar nicht geben, die der Verein vom Bundesvermögensamt gekauft hatte.
Gegenüber dieser Zeitung forderte Landrat Ralf Luther sogar einen teilweisen Abriss des Häuschens. Auch von dieser Haltung ist der Landkreis vor dem Oberverwaltungsgericht jetzt abgerückt. Der im Mai 1937 genehmigte Anbau darf bleiben. Es werden auch Reparaturen und ein behutsames Sanieren des Hauses erlaubt. Die Arbeitseinsätze sollen dem Bauamt allerdings auch dann mindestens zwei Wochen vorher angezeigt werden, wenn es sich nur um Verschönerungsmaßnahmen handele. Wanderer dürfen in der Bakunin-Hütte aber weder bewirtet werden noch übernachten.

Von Marco Schreiber